Öffnungszeiten / Kontakt |
Zur Behandlung im WundZentrum ist eine ärztliche Verordnung des Vertrauensarztes oder des zuständigen Arztes des WZ®-WundZentrums Kallern notwendig. Sollte den Arzt des WZ®-WundZentrums in Anspruch genommen werden, ist dies dem WZ®-WundZentrum vorgängig mitzuteilen! Die ärztliche Verordnung muss folgende Punkte beinhalten:Diagnose, Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes. Zusätzlich verlangt das WundZentrum einen aktuellen, ärztlichen Bericht sowie den ausgefüllten Patientenfragebogen, der bei der Anmeldung zugestellt wird. . |